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Home > Tipps beim Privatverkauf  > SIEBEN GOLDWERTE PUNKTE.

Der Wohnungskaufvertrag!

  • Achten Sie auf folgende Punkte beim Kauf Ihrer Eigentumswohnung.
  • Kaufvertrag für Immobilien muss auch der Wohnungskaufvertrag beim Notar abgeschlossen und beurkundet werden. Änderungswünsche am Vertragsentwurf sollten Sie vorab mit dem Verkäufer besprechen.
  • Verspätete Zahlung des Kaufpreises oder der Raten werden meist Verzugszinsen festgelegt. Achten Sie darauf, dass diese nicht höher sind als die gesetzlichen festgelegten Verzugszinsen.
  • Stellen Sie, ob im Vertrag neben der Wohnung auch alle dazugehörigen Nebenflächen  genannt sind.Beim Kauf einer noch nicht fertiggestellten Wohnung vom Bauträger werden oft Anzahlungen verlangt. Lassen Sie diese im Kaufvertrag dokumentieren.
  • Wohnungskaufvertrag sollte auf jeden Fall eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch vorsehen. Sie verhindert, dass die Immobilie vor der Eigentumsübertragung noch belastet oder anderweitig verkauft werden kann.
  • Beim Kauf einer gebrauchten Wohnung sollte die aktuelle Höhe des Hausgeldes in den Kaufvertrag aufgenommen werden. Klären Sie, ob der Verkäufer mit Hausgeldzahlungen im Rückstand ist, denn Sie müssen unter Umständen dafür haften.
  • Wenn die Wohnung vermietet ist, muss vertraglich festgelegt werden, ob Sie erst nach der Eintragung ins Grundbuch oder schon nach Zahlung des Kaufpreises die Vermieterposition übernehmen werden.

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