Wohnungskündigung durch neuen Eigentümer. Was ist zu beachten?
Zu den größten Sorgen der Mieter zählt bei einem Eigentümerwechsel die Kündigung. Die ist jedoch nicht ohne Weiteres möglich. Mit der Immobilie übernimmt der Eigentümer automatisch auch den bestehenden Mietvertrag, den der vorherige Vermieter mit seinen Mietern abgeschlossen hat. Das legt das BGB im Absatz „Kauf bricht nicht Miete“ (§566 Absatz 1 BGB) fest. An den vertraglich festgelegten Rechten und Pflichten beider Vertragsparteien ändert sich bei einem Eigentümerwechsel nichts. Das Aufsetzen eines neuen Mietvertrages ist zwar möglich, jedoch dürfen sich...