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Home > Immobilien  > Mietrecht Mythen #GOLDWERT.

Wenn der Vermieter Eigenbedarf anmeldet, muss der Mieter ausziehen!

Kündigt der Vermieter zum Beispiel wegen Eigenbedarfs und liegen die Kündigungsgründe tatsächlich vor, kann sich der Mieter trotzdem noch wehren. Er kann der Kündigung widersprechen und sich auf die sogenannte Sozialklausel berufen. Dazu muss er Härtegründe geltend machen: zum Beispiel Wohndauer, Verwurzelung in der Wohngegend, hohes Alter oder Krankheit.

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